Allgemeine Geschäftsbedingungen SES Schilder-Express-Service GmbH

 

1. Geltungsbereich
1.1  Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber  Unternehmern, juristi­schen Personen des öffentlichen Rechts, sowie öffentlich-rechtlichem  Sondervermögen.
1.2  Die nachstehenden Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der Auftragnehmerin, im folgenden SES genannt,  zugrunde, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
1.3  Ebenso gelten sie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch­mals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4  Mit der Erteilung des Auftrags, spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leis­tung, gelten die Geschäftsbedingungen als akzeptiert und vereinbart.
1.5  Etwaig widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten als aus­drücklich ausgeschlossen, Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1  Die Angebote der SES sind freibleibend und unverbindlich.
2.2  Insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklungen bleiben technische und gestalte­rische Abweichungen von Angaben in Prospekten, sowie Modell-, Materialänderungen,  u.ä. vorbehalten. Aus drucktechnischen Gründen können Farben von den original RAL-Farbtönen abweichen. Derartige Änderungen begründen keine Ansprüche gegen die Auf­tragnehmerin. Angaben über die Produkte (technische Daten, Maße u. a.) sind nur un­gefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Ga­rantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
2.3  Wir behalten uns vor für Aufträge unter 50,– € mit gewünschter oder erfor-derlicher Rechnungsstellung 7,50 € als Kostenanteil zu bereichnen.
3. Lieferung
3.1  Von der SES genannten Termine oder Fristen sind unverbindlich, so­fern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2  Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk der SES und die Gefahr geht mit der Verladung auf den Auftraggeber über. Ist die Ware versand­bereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die der Auftrag­geber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand­bereitschaft auf den Auftraggeber über. Bei Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Versand erfolgt mit Post- oder Paketdienst.
3.3  Von der SES nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb der SES oder bei ihren Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unver­schuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
3.4  Soweit dem Auftraggeber zumutbar, sind Teilleistungen zulässig.
3.5  Mehr- oder Minderleistungen bis zu 10 % der bestellten Menge behalten wir uns vor. Berech­net wird die gelieferte Menge.
4. Preise, Zahlung
4.1  Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rech-nungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Kosten für Versand, Versicherung und Verpackung sind darin nicht enthalten. Eventuell entstehende Zusatzkosten für Eillieferungen trägt der Auftraggeber.
4.2  Die Vergütung ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung

rein netto.
4.3  Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostensteigerungen ein, insbeson­dere für Personal und den Bezug der für die Leistungen der SES notwen­digen Stoffe, sowie Erhöhungen der Energiekosten, die ein Festhalten an der vereinbarten Vergütung als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen, werden die Parteien über die Vergütung neu verhandeln.
4.4  Wir behalten uns vor, Erstaufträge von Kunden nur gegen Nachnahme oder Vorkasse zu versenden, bei Abholung der Ware erfolgt deren Aushändigung nur gegen sofortige Zahlung.
4.5  Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftrag­geber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. In­soweit gelten diese Bedingungen bereits vor Auftragserteilung.
4.6  Die SES ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftrag­gebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist die SES berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Haupt­schuld anzurechnen.
4.7  Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gut­schrift angenommen.
4.8  Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.9  Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegen­forderungen aufrechnen.

5. Gewährleistung, Mängelrüge, Schadenersatz
5.1  Auf alle angebotenen Produkte leistet SES für die Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung für die Dauer von 12 Monaten ab Ablieferung Gewähr, nicht jedoch für Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte. Sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika des Liefergegenstandes.
5.2 SES gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Produktbeschreibende Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes in Prospekten, Katalogen, Websiten sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefer-gegenstandes zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen aus-drücklich schriftlich vereinbart werden.
5.3 Zur Leistung von Ersatzlieferungen ist SES jedoch dann nicht verpflichtet, wenn der Auftraggeber selbst Eingriffe in das Produkt vorgenommen hat, die die Wiederherstellung einer mangelfreien Sache erschweren. Schlägt diese Mängelbeseitigung innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzenden Frist fehl, kann eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
5.4 Bei jeder Mängelrüge steht SES das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Auftraggeber SES die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. SES kann von dem Auftraggeber auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an SES auf Kosten von SES zurücksendet. Vor einer von SES unverlangten Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von SES einzuholen.

5.5 Für Mängelansprüche gelten, soweit im Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Abweichendes geregelt ist, die gesetzlichen Vorschriften.
5.6 Zur Anwendung kommt § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht). Die Rüge hat jedoch schriftlich und spätestens innerhalb einer Woche zu erfolgen. Verdeckte Mängel sind spätestens 4 Wochen nach deren Erkennen schriftlich zu rügen.
5.7 Mängelansprüche, mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung beim Kaufvertrag bzw. der Abnahme beim Werkvertrag, es sei denn, aus § 479 BGB folgt zwingend eine längere Verjährungsfrist.
5.8 Macht der Auftraggeber Nacherfüllung geltend, so steht die Wahl zwischen Ersatzliefe­rung und Nachbesserung der SES zu. Der Auftraggeber muss der SES ausreichend Gelegenheit zur Nachbesse­rung geben, andernfalls ist diese von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
5.9  Die Haftung für Mängel beschränkt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte.
5.10  Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist die Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
5.11 Weitergehende Ansprüche für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind  und für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers sind unter Berücksichtigung der Regelungen in 6.ausgeschlossen.
5.12 Nur unter den Voraussetzungen von 6. besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen eines Mangels.
5.13 Mängelansprüche gegen die SES stehen nur unmittelbar dem Auftragge­ber zu und sind nicht abtretbar.
6. Haftung / Schadenersatz
Schadenersatzansprüche gegen SES können nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Nichteinhaltung einer ausdrücklich gewährten Garantie anerkannt werden. Außer bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen ist die Haftung von SES auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Umtausch
Alle im Kundenauftrag gravierten, bedruckten Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.
8. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht / Datenschutz
8.1 Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktions­rechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
8.2 Die SES behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an allen Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u. a. – auch in elektronischer Form – vor. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die zur Fertigung eingesetzten Dateien, Filme, Stanzwerkzeuge bleiben, auch wenn sie anteilig berechnet wurden, Eigentum der Firma SES-Schilder-Express-Service GmbH.
8.3 Datenschutz: Siehe hierzu bitte unsere gesonderte Datenschutzerklärung.

9. Rücktritt
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn SES die ganze Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Gleiches gilt im Falle des Unvermögens von SES. Im Falle der Teilleistung kann der Auftraggeber nur in dem Umfang vom Vertrag zurücktreten, in welchem SES die Leistung unmöglich ist.
Befindet sich SES in Verzug und ist die geschuldete Leistung trotz Nachfrist-setzung und der Androhung der Nichtabnahme der Ware nicht erbracht, ist der Auftraggeber ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
Im Übrigen sind - soweit gesetzlich zulässig - jedwede weiteren Ersatzansprüche des Auftraggebers sowie Kündigungs- und Rücktrittsrechte ausgeschlossen
10.  Eigentumsvorbehalt
10.1 Die SES behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn die SES sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die SES ist berechtigt, die Kaufsache zurückzu-nehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält, insbesondere dann, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsprodukte) zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige das Eigentum des Auftragnehmers gefährdende Verfügungen zu treffen.
10.2 Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der unter Vorbehaltseigentum stehenden Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Auftraggeber tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an SES Schilder-Express-Service GmbH ab; SES SES Schilder-Express-Service GmbH nimmt die Abtretung schon jetzt an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
10.3 Sollte der Auftraggeber die Vorbehaltsware verarbeiten, so geschieht dies stets für die SES als Hersteller, allerdings ohne Verpflichtungen für SES diese auszulösen. Geht das Eigentum von SES hierdurch unter, so geht ersatzweise das hierdurch entstehende Miteigentum an SES über.
11. Rücknahme von Verpackungen
Soweit  SES verpflichtet ist, nach der geltenden Verpackungsverordnung, Verpackungen zurückzunehmen, wird sie dies auf Wunsch des Kunden tun und für eine Fachgerechte Entsorgung der Verpackung Verantwortung tragen. Der Auftraggeber trägt die Kosten, welche für den Rücktransport der zur Abwickung der Aufträge verwendeten Verpackungen notwendig sind.
12. Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationen Warenkauf

- CISG - findet keine Anwendung. Gerichtsstand für alle aus Vertragsver-hältnissen mit Kaufleuten im Sinne des Gesetzes entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Fürstenfeldbruck. Erfüllungsort Mammendorf.
13. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch unter besonderer Berücksichtigung des

§ 310 BGB.

 

SES Schilder-Express-Service GmbH, 2014